Alterseinstufung

Das Zutrittsalter für Filmvorführungen in der Schweiz wird durch die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film festgelegt:
z.B. '6 (10)' = Zutrittsalter ab 6 Jahren, empfohlenes Alter ab 10 Jahren.

Der Zutritt für Kinder und Jugendliche kann in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gemäss Artikel 296 ff. ZGB um max. 2 Jahre unterschritten werden.

Der Kanton Tessin nimmt am nationalen Prozess nicht teil.

„Jede Woche kommen unzählige neue DVDs auf den Markt und neue Filme in die Kinos. Welche sind für Kinder und Jugendliche ab welchem Alter geeignet? Die Altersfreigaben der Kommission Jugendschutz im Film verstehen sich als Leitplanken für Eltern und Lehrpersonen.“
Marc Flückiger, Präsident der Kommission Jugendschutz im Film